Voraussetzung

Voraussetzung um Tagespflegeperson zu werden

- mindestens 21 Jahre alt
- mindestens einen Hauptschulabschluß
- Kinder in Ihrer Persönlichkeit achten und ihre Bedürfnisse erkennen
- Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Kindern besitzen
- gerne mit Kindern leben und ausreichend Zeit für sie haben
- genug Platz für Kinder zum Spielen, Schlafen, und für Hausaufgaben
- gesundheitlich fit und belastbar sein
- zu einer am Wohl des Kindes orientierten Zusammenarbeit mit Erziehungsberechtigten und Jugendamt bereit sein
- sich gerne mit pädagogischen Fragen auseinander setzen, bereit sein, an einer Qualifizierung teilzunehmen
und sich für diese Betreuungsform fortlaufend zu schulen
- Sie der deutschen Sprache mächtig sind

Besitzen Sie diese Voraussetzung, dann kann die Ausübung der Kindertagespflege für Sie eine sinnvolle sowie interessante Tätigkeit
sein, die mit viel Freude verbunden ist.

Kindertagespflege ist erlaubnispflichtig!

Wer Kinder


- mehr als 15 Std wöchentlich betreut
- gegen Entgeld und
- länger als 3 Monate

betreuen möchte, benötigt eine Pflegeerlaubnis gem. § 43 Sozialgesetzbuch VII.

Die Erlaubnis ist für alle Tagespflegepersonen verpflichtend und wird durch das örtliche Jugendamt erteilt, wenn
die Person für die Kindertagespflege geeignet ist.

Durch die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeerlaubnis werden Sie zu einer offiziell anerkannten Tagespflegeperson.
Sie können sich durch das Jugendamt als geprüfte und geeignete Tagespflegeperson an Erziehungsberechtigte, die
eine Tagespflegeperson suchen, vermitteln lassen.

Wie bewerbe ich mich ?

1. Senden Sie einen formlosen Antrag an das örtliche Jugendamt.

2. sei erhalten eine Eingangsbestätigung und einen Bewerbungsbogen, den Sie ausgefüllt zusammen
mit dem Qualifizierungsnachweis, sowie den weiteren erforderlichen Unterlagen an das Jugendamt zurücksenden.

3. Wenn alle Unterlagen
- Führungs- und Gesundheitszeugnisse aller im Haushalt lebenden über 18jährigen Personen
- Lebenslauf
- Nachweis über Qualifikationskurs für Tagesmütter
vorliegen, wird ein/e Mitarbeiter/in mit Ihnen einen Termin für ein Gespräch und einen Hausbesuch vereinbaren.

4. Nach dem Hausbesuch und dem Gespräch erhalten Sie - sofern alle Bedingungen erfüllt sind- eine Pflegeerlaubnis gem
§ 43 SGB VII. Mit dieser Erlaubnis haben Sie die MÖglichkeit, als Tagespflegeperson tätig zu werden.

Kosten können anteilig im Nachhinein bei Anerkennung/Belegung des Qualifikationskurses erstattet werden.

Es finden seit 2009 auch Qualifikationskurse zur Tagespflegeperson in der VHS in Buxtehude statt.